Glaubensimpuls von  Gaby Rolle zu 4.Mose 21,7

Musik: Jesus House Band,  Wohin sonst ?

 

Schutzkonzept für Gemeindeveranstaltungen & Gottesdienste in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

E v a n g e l i s c h e K i r c h e n g e m e i n d e  D o r t e l w e i l

G E M E I N D E H A U S O B E R G A S S E und J U G E N D H A U S
O b e r g a s s e 22, 6 1 1 1 8 B a d V i l b e l

Grundlage des Hygiene-Konzeptes sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt der Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde Dortelweil das folgende Schutzkonzept für seine Gottesdienste und sonstigen Veranstaltungen.

1. Prämisse

Der Kirchenvorstand ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen nicht zu Infketionsherden werden.

2. Information

Für jede Veranstaltung, die im Gemeindehaus Obergasse und/oder im Jugendhaus stattfindet, ist ein/e Verantwortliche/r zu benennen, die/der auf die Einhaltung des Schutz- und Raumkonzeptes achtet. Der Verantwortliche trägt sich auf dem entsprechend dafür vorgesehenen Feld in der Anwesenheitsliste ein.

3. Teilnahmebedingungen & Hygienebestimmungen

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln!!

Es gilt das Abstandsgebot. Körperkontakt und physische Nähe bleiben untersagt. Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern ist einzuhalten. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist bei Bewegung im Raum verpflichtend. Beim Sitzen auf einem Stuhl kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.

Am Eingang steht ausreichend Desinfektionsmittel für die Hände zur Verfügung. Vor und nach jeder Veranstaltung müssen die genutzten Räume sowie die genutzten Gegenstände entsprechend
gereinigt werden.

Erkrankte Personen werden aufgefordert keine Veranstaltung zu besuchen, um andere Personen nicht zu gefährden.

4. Teilnehmenden-Obergrenze

Die Teilnehmeranzahl ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt.

Es stehen im Saal des Gemeindehauses insgesamt 35 Plätze zur Verfügung.
- 25 Plätze bei geschlossener Faltwand im Saal (77 m2).
- 10 Plätze bei geschlossener Faltwand im vorderen, abgetrennten Bereich (31 m2).

Im Jugendhaus stehen insgesamt 22 Plätze zur Verfügung (70 m2).

Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden. Der Einlass zu einer Veranstaltung erfolgt ab 15 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.

Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können muss bei jeder Veranstaltung / bei jedem Gottesdienst eine Anwesenheitsliste geführt werden in der Name, Vorname und Adresse erfasst werden. Diese Liste ist im Gemeindebüro zu hinterlegen und wird dort automatisch nach vier Wochen vernichtet.

Das Betreten und Verlassen des Gemeindehauses und des Jugendhauses wird geordnet organisiert. Den Anweisungen der vor Ort zuständigen MitarbeiterInnen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Angehörige von zwei Hausständen und Gruppen bis 10 Personen können ohne Mindestabstand zusammensitzen. Nicht möglich ist allerdings, spontane 10er Gruppen zu bilden.

Zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, dürfen keine Gegenstände entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.

Die Anzahl der bereit gestellten Stühle überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze.

Bei Nichtbeachtung macht der Kirchenvorstand von seinem Hausrecht Gebrauch.

Das vorliegende Schutzkonzept wurde vom Kirchenvorstand am 21. August 2020 beschlossen und gilt bis auf Weiteres.
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Bad Vilbel, 21.8.2020, Johannes Misterek (Pfarrer)

 

Download des Schutzkonzeptes für das Gemeindehaus Obergasse / Jugendhaus als PDF-Datei

Für Mitarbeiter steht ein eigener Bereich zur Verfügung